Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Version 1.0 · CERTavia ist ein Produkt der Litzki Systems LLC.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die CERTavia, ein Produkt der Litzki Systems LLC, 7901 4th St N, #32272, St. Petersburg, FL 33702, USA, gegenüber Auftraggebern erbringt.

CERTavia richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn CERTavia diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsgegenstand

CERTavia erbringt Infrastruktur-Nachweis-Dienstleistungen für EU AI Act, NIS2 und DORA, insbesondere:

  • Infrastruktur-Nachweis-Checks mit Ergebnisdokument
  • Infrastruktur-Validierungen auf Basis des Sovereign Validation Protocol (SOVP)
  • Unterstützende Dokumentation für Infrastruktur-Nachweise in regulatorischen Prüfverfahren

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsvereinbarung. CERTavia erbringt Beratungsleistungen und liefert auditfähige Dokumentation. CERTavia übernimmt keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von CERTavia oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Angebote von CERTavia sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt CERTavia alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CERTavia.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in US-Dollar (USD) zuzüglich der jeweils anwendbaren Steuern. Für B2B-Kunden im DACH-Raum gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß den geltenden internationalen Steuerregelungen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

6. Ergebnisse und Nutzungsrechte

CERTavia räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Ergebnisdokumenten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks (z. B. Vorlage bei Auditoren, Behörden oder dem eigenen Vorstand) gestattet.

Das Sovereign Validation Protocol (SOVP) und zugehörige Protokollspezifikationen bleiben geistiges Eigentum der Litzki Systems LLC.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben diese nur an Dritte weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

8. Haftung

CERTavia haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. CERTavia haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden aus regulatorischen Entscheidungen Dritter.

CERTavia übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Nachweise von Behörden oder Auditoren in jedem Fall als ausreichend anerkannt werden. Die regulatorische Beurteilung obliegt den zuständigen Stellen.

9. Laufzeit und Kündigung

Projektbezogene Leistungen enden mit der vereinbarten Lieferung des Ergebnisdokuments. Laufende Vereinbarungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers oder ein anderer zulässiger Gerichtsstand nach Wahl von CERTavia.

11. Änderungen dieser AGB

CERTavia behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als angenommen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.