Kernaussagen
- • Hochrisiko-KI nach Annex III unterliegt verbindlichen Infrastruktur-Anforderungen — nicht nur Dokumentationspflichten.
- • Art. 15 ist die technische Kernpflicht: Robustheit, Verfügbarkeit, Cybersicherheit müssen nachweisbar sein.
- • Das Conformity Assessment Dossier (Art. 43) braucht konkrete Evidenz — keine allgemeinen Aussagen.
- • Infrastruktur-Nachweise wie CERTavia können direkt in das CAD-Dossier integriert werden.
Schritt 1: Bin ich betroffen? — Annex III Prüfung
Der EU AI Act unterscheidet zwischen allgemeinen KI-Systemen und Hochrisiko-KI. Hochrisiko-KI ist abschließend in Annex III definiert. Bevor Sie die Infrastruktur-Checkliste durchgehen, stellen Sie sicher, dass Ihr System tatsächlich betroffen ist.
Typische Annex III-Kategorien:
- Biometrische Systeme (Identifizierung, Kategorisierung, Emotionserkennung)
- KI in kritischer Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr)
- KI im Bildungsbereich (Bewertung, Zulassung)
- KI in der Beschäftigung und Arbeitsvermittlung (Screening, Beurteilung)
- KI für wesentliche private und öffentliche Dienstleistungen (Kredit, Versicherung)
- KI in Strafverfolgung und Migrationskontrolle
- KI in der Rechtspflege
Unsicher, ob Sie betroffen sind? Der CERTavia Schnelltest hilft bei der Einschätzung.
Schritt 2: Checkliste Art. 9 — Risikomanagementsystem
Art. 9 verlangt ein dokumentiertes Risikomanagementsystem für das gesamte Lebenszyklus des KI-Systems.
Schritt 3: Checkliste Art. 15 — Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit
Art. 15 ist die kritische technische Anforderung. Hier sind konkrete Infrastruktur-Prüfpunkte:
Cybersicherheit der Infrastruktur
Robustheit und Verfügbarkeit
Der CERTavia-Scan prüft alle technischen Parameter aus der Cybersicherheits-Checkliste automatisch und liefert einen kryptografisch signierten Nachweis.
Schritt 4: Checkliste Art. 17 — Qualitätsmanagementsystem
Schritt 5: Checkliste Art. 43 — Conformity Assessment Dossier
Das Conformity Assessment Dossier (CAD) nach Art. 43 ist der formale Nachweis für die Marktaufsichtsbehörden. Es muss konkrete Evidenz enthalten — keine allgemeinen Aussagen.
Zeitplan: Was gilt ab wann?
Der EU AI Act gilt seit August 2024 (in Kraft getreten). Die Übergangsfrist für Hochrisiko-KI nach Annex III läuft bis 2. August 2026. Ab diesem Datum müssen Systeme nachweislich compliant sein, bevor sie auf dem EU-Markt eingesetzt oder in Betrieb genommen werden.
Wichtig: Das bedeutet, die Infrastruktur muss zu einem Stichtag vor dem regulatorischen Deadline nachweislich konform sein. Ein nachträglicher Nachweis wird schwieriger zu führen sein.
Nächste Schritte
Wenn Sie diese Checkliste durchgegangen sind, haben Sie einen Überblick über Ihren Compliance-Status. Der technische Infrastruktur-Nachweis nach Art. 15 ist dabei oft der am schnellsten zu schließende Gap — weil er automatisiert und in 90 Sekunden verfügbar ist.
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