Regulatorik

Der EU AI Act: Technische Anforderungen für Unternehmen mit produktiver KI.

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft. Die verbindlichen Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme greifen stufenweise. Ab August 2026 setzt die aktive Durchsetzung der Transparenzpflichten ein. Unternehmen, die KI-Systeme in regulierten Bereichen betreiben, stehen vor einer konkreten Dokumentationsaufgabe: die technische Infrastruktur-Integrität ihrer Systeme nachweisbar zu machen.

Diese Seite erklärt die technischen Anforderungen des EU AI Act, den Zeitplan und die Infrastruktur-Implikationen für IT-Leiter, Compliance-Teams und Entscheider.

Diese Seite dient der technischen Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einschätzung regulatorischer Pflichten im Einzelfall obliegt qualifizierten Rechts- und Compliance-Beratern.

Grundstruktur

Risikobasierter Ansatz in vier Stufen

Der EU AI Act bewertet KI-Systeme nach ihrer Risikoklasse. Die Klassifikation bestimmt den Umfang der Anforderungen.

Inakzeptables Risiko

KI-Systeme, die grundlegende Rechte gefährden. Vollständiges Verbot. Betrifft Social Scoring durch staatliche Akteure, manipulative Systeme und biometrische Echtzeit-Fernidentifikation in der Öffentlichkeit.

Hochrisiko (Annex III)

KI-Systeme in regulierten Bereichen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte. Umfangreiche Dokumentations-, Transparenz- und Prüfpflichten. Der für die meisten Unternehmen relevante Anwendungsbereich.

Begrenztes Risiko

KI-Systeme mit spezifischen Transparenzpflichten. Chatbots und generative Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren, müssen ihre KI-Natur offenlegen.

Minimales Risiko

KI-Systeme ohne besondere regulatorische Anforderungen. Freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen.

Annex III

Welche Systeme als Hochrisiko gelten

Annex III des EU AI Act listet die Anwendungsbereiche, in denen KI-Systeme als Hochrisiko eingestuft werden. Acht Bereiche. Klare Grenzen. Die Klassifikation gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Nr. 1
Biometrische Identifikation

Systeme zur Fernidentifikation natürlicher Personen.

Nr. 2
Kritische Infrastruktur

KI in der Verwaltung und dem Betrieb kritischer Infrastruktur in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr und Digitales.

Nr. 3
Bildung und Berufsausbildung

Systeme, die über Zugang zu Bildungseinrichtungen oder die Bewertung von Prüfungsleistungen entscheiden.

Nr. 4
Beschäftigung und Personalmanagement

Systeme zur Bewerberselektion, Beförderungsentscheidungen und Leistungsüberwachung.

Nr. 5
Wesentliche Privatdienstleistungen

Kreditscoring, Bonitätsbewertung, Risikoklassifikation in der Versicherungswirtschaft.

Nr. 6
Strafverfolgung

Systeme zur Kriminalitätsprognose, Zeugenauswertung und Beweisbewertung.

Nr. 7
Migration und Grenzkontrolle

Systeme zur Risikobewertung von Personen und zur Dokumentenprüfung.

Nr. 8
Justiz und demokratische Prozesse

Systeme zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidungen und zur Beeinflussung politischer Prozesse.

Unternehmen, die in einem dieser Bereiche KI-Systeme betreiben oder als Zulieferer in einer entsprechenden Lieferkette tätig sind, fallen in den Anwendungsbereich der Hochrisiko-Anforderungen.

Art. 15

Die technischen Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme

Art. 15 EU AI Act definiert die technischen Anforderungen an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit für Hochrisiko-KI-Systeme. Diese Anforderungen betreffen direkt die Infrastruktur-Ebene, auf der KI-Systeme Daten aufnehmen und verarbeiten.

Technische Robustheit

Hochrisiko-KI-Systeme sind so zu konzipieren, dass sie gegenüber Fehlern, Störungen und Manipulationsversuchen widerstandsfähig sind. Die Infrastruktur-Ebene bildet die Basis für diese Robustheit.

Genauigkeit der Datengrundlage

Die Qualität und Integrität der Datenquellen, auf die ein KI-System zugreift, ist Teil der regulatorischen Anforderung. Maschinenlesbare Deklarationen und verifizierbare Datenquellen-Integrität sind Bestandteile der Konformitätsdokumentation.

Cybersicherheit

Hochrisiko-KI-Systeme und ihre Infrastruktur müssen gegen bekannte Angriffsvektoren abgesichert sein. DNS-Konfiguration, kryptografische Signaturinfrastruktur und Zugangskonfiguration für automatisierte Systeme sind prüfrelevante Parameter.

Dokumentationspflicht

Die Erfüllung der Art.-15-Anforderungen ist dokumentationspflichtig. Audits und Konformitätsbewertungen setzen ein strukturiertes Nachweisdokument voraus.

Art. 50

Transparenzpflichten und das Enforcement-Datum August 2026

Art. 50 EU AI Act definiert Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren oder Inhalte generieren. Die Pflichten betreffen die Offenlegung der KI-Natur von Systemen und die nachweisbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.

Die aktive Durchsetzung dieser Pflichten beginnt ab August 2026. Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Nachweise einzufordern und Sanktionen zu verhängen.

Der Bußgeldrahmen des EU AI Act sieht bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Anforderungen Sanktionen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, wobei der jeweils höhere Wert gilt. Der höhere Rahmen von 30 Millionen Euro oder 6 Prozent gilt ausschließlich bei Verstößen gegen verbotene Praktiken der obersten Risikoklasse (laut KI-MIG, Kabinettsbeschluss Februar 2026).

Der Zeitplan

Die Enforcement-Phasen im Überblick

Aug. 2024
EU AI Act tritt in Kraft

Die Verordnung ist verbindliches EU-Recht.

Feb. 2025
Verbot inakzeptabler Risiken

KI-Systeme der höchsten Risikoklasse sind ab diesem Datum untersagt.

Aug. 2025
GPAI-Anforderungen

Anforderungen an allgemeine KI-Modelle werden wirksam. Verpflichtungen für Anbieter von Foundation Models.

Aug. 2026
Aktive Durchsetzung beginnt

Transparenzpflichten nach Art. 50 werden aktiv durchgesetzt. Hochrisiko-Anforderungen für Unternehmen in regulierten Bereichen greifen vollständig. Aufsichtsbehörden beginnen aktive Prüfungen.

Aug. 2027
Produktkategorien

Anforderungen für KI-Systeme in bestimmten Produktkategorien (Sicherheitskomponenten) werden wirksam.

Die Infrastruktur-Implikation

Was Art. 15 technisch bedeutet

Die Anforderungen aus Art. 15 EU AI Act sind auf der Infrastruktur-Ebene verankert. Die Frage, die ein Auditor stellt, lautet: Ist die technische Grundlage des KI-Systems integer, verifizierbar und dokumentiert? Diese Frage betrifft vier konkrete Infrastruktur-Bereiche.

DNS und kryptografische Grundintegrität

DNSSEC, CAA-Records, TLS-Zertifikatskette und HTTP-Sicherheitsheader bilden die Basisschicht. Lücken auf dieser Ebene sind in einem Audit direkt sichtbar.

Maschinenlesbare Datenquellen-Deklaration

KI-Systeme, die externe Datenquellen verwenden, benötigen eine verifizierbare Deklaration dieser Quellen. Maschinenlesbare AI-Discovery-Dateien und strukturierte Daten bilden die technische Grundlage.

KI-Zugangskonfiguration

Die Konsistenz zwischen deklarierter Crawler-Konfiguration und tatsächlicher Infrastruktur-Antwort ist ein prüfrelevanter Parameter. Opt-In- und Opt-Out-Deklarationen für KI-Systeme müssen technisch korrekt umgesetzt sein.

KI-Governance-Deklaration

AI Policy URL, Deepfake-Disclaimer, AI-Training-Opt-Out-Status und eine benannte Kontaktstelle für KI-Anfragen sind maschinenlesbar nachweisbar und Bestandteil der Konformitätsdokumentation.

CERTavia prüft alle vier Bereiche in einem deterministischen Verfahren und liefert das strukturierte Nachweisdokument für die Compliance-Dokumentation.

NIS2 und DORA

Drei Anforderungsrahmen, eine Infrastruktur-Ebene

Viele Unternehmen arbeiten gleichzeitig unter den Anforderungen des EU AI Act, der NIS2-Richtlinie und der DORA-Verordnung. Alle drei Rahmenwerke adressieren dieselbe Infrastruktur-Ebene. Ein Nachweis. Drei Anforderungen.

NIS2 stellt Anforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastruktur und digitaler Dienste. Die technischen Sicherheitsanforderungen überschneiden sich mit den Art.-15-Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme.

DORA definiert Anforderungen an die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen. Die Infrastruktur-Integrität und die Dokumentationspflichten für ICT-Systeme berühren dieselbe technische Schicht wie Art. 15 EU AI Act.

CERTavia adressiert die Infrastruktur-Ebene, auf der alle drei Anforderungsrahmen technisch verifizierbar werden. Im Enterprise-Paket liefert CERTavia ein kombiniertes DORA und AI Act Reporting als konsolidierte Dokumentationsbasis.

Den eigenen Infrastruktur-Status kennen

Den eigenen Infrastruktur-Status kennen

Quick Scan — kostenfrei

Der kostenfreie Quick Scan liefert das Layer-0-Ergebnis Ihrer Domain in 90 bis 120 Sekunden. Kein Formular, keine Registrierung.

Domain jetzt scannen — kostenlos

Enterprise & individuelle Anforderungen

Für komplexe Organisationsstrukturen oder individuelle Dokumentationsanforderungen steht das Kontaktformular zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen