Kernaussagen
- • CERTavia misst öffentlich sichtbare Infrastruktur- und Governance-Signale, die als technischer Beleg in die Art.-50-Dokumentation einfließen können. Die Hochrisiko-Pflichten nach Art. 9, 10 und 14 (für Anhang-III-Systeme ab 02.12.2027) verbleiben vollständig beim Institut.
- • Im BaFin50-Scan vom 11.06.2026 erreichte keine der 50 Bank-Domains die CERTIFIED-Schwelle von CES 75: Ø 30,1, Median 32,0, Bestwert ubs.com mit 47,8 und damit 27,2 Punkte darunter.
- • Die Evidence Gap: CERTavia verifiziert, ob eine llms.txt vorhanden und kryptografisch integer ist. Ob ihr Inhalt der internen AI Ethics Policy entspricht, bleibt offen.
- • Ein binäres CERTIFIED-Signal erzeugt Scheinpräzision. Es ist keine Zertifizierung der Rechtmäßigkeit und kein Ersatz für interne Kontrollsysteme.
- • Das größte Einzelrisiko in der Risikomatrix ist die Fehlinterpretation der technischen Evidenz als vollständige AI-Act-Konformität.
Für Banken gelten drei Regelwerke mit unterschiedlichem Zeitplan: DORA seit dem 17.01.2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act seit dem 02.08.2026, die Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme wie die Kreditwürdigkeitsprüfung (Anhang III Nr. 5 lit. b) ab dem 02.12.2027. CERTavia erzeugt dazu maschinenlesbare Messbefunde über öffentlich sichtbare Infrastruktur. Die Letztverantwortung für die Einhaltung des AI Acts, insbesondere Art. 9, 10 und 14, verbleibt vollumfänglich beim Institut. Der Befund ist ein Baustein der Dokumentation, kein Compliance-Ersatz.
Dieser erste Teil ordnet ein, was CERTavia technisch leistet, wo die Grenze zur Aufsichtspflicht liegt und welches Risiko aus einer Fehlinterpretation des Signals entsteht.
Funktionale Abgrenzung: Technische Evidenz und Aufsichtspflichten
Für die Revisionssicherheit ist eine strikte Trennung zwischen Infrastrukturdaten und organisatorischer Governance erforderlich. Art. 50 EU AI Act regelt Transparenzpflichten gegenüber Personen, etwa den Hinweis auf die Interaktion mit einem KI-System und die Kennzeichnung synthetischer Inhalte (Zuordnung der Absätze 1 bis 4 im Glossar). Der CERTavia-Scan prüft dazu in Cluster F öffentlich sichtbare Governance-Deklarationen: ai-disclosure.json, AI Policy, AI-Direktiven in robots.txt, Deepfake-Disclaimer, Training-Opt-out und AI-Kontaktstelle. Diese Befunde können als technischer Beleg in die Art.-50-Dokumentation einfließen. TLS, DNSSEC und Security-Header sind Sicherheitshygiene im DORA- und NIS2-Kontext, keine Art.-50-Pflicht. Art. 4, Art. 5 und Art. 50 Abs. 3 sind nicht Gegenstand des Scans.
| Technische Infrastruktur-Evidenz (CERTavia) | Formale Aufsichtspflichten (Bankmanagement) |
|---|---|
| Cluster F (AI Governance) — Öffentliche Deklarationen mit Art.-50-Bezug: ai-disclosure.json, AI Policy, AI-Kontaktstelle. | Risikomanagement (Art. 9) — Identifikation und Bewertung systemischer Risiken. |
| Kryptografische Signatur — Ed25519 über RFC-8785-kanonisiertes JSON; öffentlicher Schlüssel als DNS-TXT-Record unter _sovp.certavia.org (kostenpflichtiger Nachweis). | Human Oversight (Art. 14) — Sicherstellung wirksamer menschlicher Aufsichtsmechanismen. |
| Infrastruktur-Parameter — Scan von 80+ Parametern in sechs Clustern (A–F), u. a. TLS, DNSSEC, CAA, robots.txt, ai.txt, llms.txt. | Data Governance (Art. 10) — Prüfung der Trainingsdatenqualität und Bias-Vermeidung. |
| Deterministische Prüfregeln — Feste, dokumentierte Regeln; Ergebnis CERTIFIED, FAILED oder INCOMPLETE. Messwerte externer Prüfungen können zwischen zwei Abrufen schwanken. | Organisatorische Kontrolle — Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS) und Revision. |
CERTavia verifiziert technisch, ob beispielsweise eine llms.txt vorhanden und kryptografisch integer ist. Das System bewertet nicht, ob die darin deklarierten Werte mit der internen AI Ethics Policy der Bank übereinstimmen. Diese Lücke schließt ausschließlich die interne Governance.
Befund: Wo die BaFin50-Liste im Juni 2026 stand
Am 11.06.2026 hat CERTavia 50 Bank-Domains der BaFin50-Liste gescannt, von ubs.com und deutsche-bank.de bis n26.com (Rohdaten und Auswertung im DACH Enterprise Readiness Report 2026). Keine Domain erreichte CERTIFIED. Der Ø-CES lag bei 30,1, der Median bei 32,0, die Spanne reichte von 16,0 bis 47,8. Den Bestwert erzielte ubs.com mit 47,8, also 27,2 Punkte unter der Schwelle von 75.
Die Cluster-Werte zeigen, wo die Lücke liegt. Die Infrastruktur ist der stärkste Bereich: Cluster A (Digitale Infrastruktur) erreichte im Mittel 65,2 Punkte, keine Domain lag bei 0. Cluster F (AI Governance) erreichte dagegen bei 45 von 50 Domains 0 Punkte; der höchste Wert lag bei 30. Da Cluster F ein Hard Gate ist (CERTIFIED setzt mindestens 40 voraus), hätte keine Domain der Liste allein mit besserer Infrastruktur die Schwelle erreicht. Für die Evidence Gap heißt das: Bei den meisten Instituten fehlt die öffentliche KI-Deklaration, deren Abgleich mit der internen Policy die Governance leisten müsste, bislang ganz.
Die Gefahr der Scheinpräzision
Ein binäres CERTIFIED-Signal erzeugt eine Präzision, die für die Revision verlockend wirkt. Ein technischer Infrastruktur-Scan ist keine Zertifizierung der Rechtmäßigkeit. CERTavia agiert nicht als Notified Body. Die Interpretation des Signals als Ersatz für interne Kontrollsysteme stellt ein erhebliches Prüfungsrisiko dar. Ohne organisatorische Einbettung bleibt das technische Signal für die Aufsicht wertlos.
Ein CERTIFIED-Signal beweist die Integrität der gemessenen Infrastruktur zum Zeitpunkt der Messung. Es beweist nicht die Konformität der Organisation, die diese Infrastruktur betreibt.
Auch ein CERTIFIED-Ergebnis ist eine datierte Momentaufnahme. Unsere eigene Domain certavia.org haben wir zwischen dem 06.08. und dem 12.10.2026 38-mal gescannt: alle Ergebnisse CERTIFIED, CES zwischen 77,8 und 97,2. Cluster A schwankte zwischen 95 und 100; am 31.08.2026 ergab ein Scan 77,8 mit Cluster D = 0, zwei Minuten später 91,1 mit D = 100. Die Bewertungsregeln sind fest, die Messwerte externer Prüfungen wie TLS-Bewertung oder Erreichbarkeit können aber zwischen zwei Abrufen schwanken. Ein Scan dokumentiert einen datierten Zustand. Der signierte Nachweis vom 09.09.2026 (CES 96,5) ist auf der Seite Referenzen verlinkt. Wer nur das Gesamtsignal weitergibt, verliert diese Information.
Banken-standardisierte Risikomatrix
Die Bewertung erfolgt auf einer 5-stufigen Skala, wobei 1 für sehr gering und 5 für kritisch steht. Die Gewichtung priorisiert regulatorische Relevanz und Reputationsschaden vor rein technischen Betriebsaspekten.
| Risiko | Wahrsch. | Auswirkung | Kontrolle | Reg. | Reputation | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Falsche Compliance-Interpretation | 4 | 5 | 3 | 5 | 5 | 5.0 |
| Fehlende interne Governance-Abdeckung | 4 | 5 | 2 | 5 | 4 | 4.8 |
| Marketing-Leakage (überhöhte Versprechen) | 3 | 5 | 4 | 5 | 5 | 4.6 |
| Haftungs- und Erwartungsrisiko | 3 | 5 | 2 | 5 | 5 | 4.5 |
| Uneinheitliche Ergebnisse (viele Standorte) | 4 | 4 | 2 | 4 | 4 | 4.2 |
| Veraltete / inkonsistente Evidenz | 4 | 4 | 2 | 4 | 3 | 4.0 |
Top 3 Kritikalitäten aus Sicht der Aufsicht (BaFin/EZB)
Die übrigen drei Risiken aus der Matrix — Haftungs- und Erwartungsrisiko, uneinheitliche Ergebnisse über viele Standorte und veraltete Evidenz — sind direkt mit der operativen Skalierung des Rollouts verknüpft. Teil 2 dieser Serie ordnet diese Risiken in die konkrete Umsetzung ein.
Weiter mit Teil 2
Rollout über viele Standorte: Skalierung, Haftung und Handlungsempfehlungen
Operative Entropie, der 90-Tage-Rhythmus für Re-Scans, die Haftungs-Demarkationslinie zwischen Dienstleister, Institut und zentraler Gruppenebene sowie fünf priorisierte Schritte für die sichere Umsetzung.
Teil 2 lesen →CERTavia analysiert technische Infrastruktursignale. Das Ergebnis ist ein maschinenlesbarer Befund, kein Rechtsgutachten und keine Zertifizierung im Sinne der EU AI Act Konformitätsbewertung nach Artikel 43. Für rechtsverbindliche Compliance-Bewertungen wenden Sie sich an eine zugelassene Konformitätsbewertungsstelle.